0 von 3 Fragen abgeschlossen
Fragen:
Sie haben die test schon einmal abgeschlossen. Daher können Sie es nicht erneut starten.
Test wird geladen…
Sie müssen sich anmelden oder registrieren, um die test zu starten.
Sie müssen zunächst Folgendes erledigen:
0 von 3 Fragen richtig beantwortet
Ihre Zeit:
Abgelaufene Zeit
Sie haben 0 von 0 Punkt(en) erreicht, (0)
Erreichte(r) Punkt(e): 0 von 0, (0)
0 Essay(s) Pending (Mögliche(r) Punkt(e): 0)
In § 27 SGB VIII ist von einen Anspruch auf „Hilfe zur Erziehung“ die Rede. Verpflichtet diesen Anspruch zu erfüllen ist der örtliche Träger der Jugendhilfe (§ 85 Abs. 1 SGB VIII). Worauf genau hat der Hilfesuchende einen Anspruch?
Wie kommt der Schuldbeitritt zustande?
Träger der freien Jugendhilfe erbringen Leistungen der Jugendhilfe gegenüber den Leistungsberechtigten (Klienten). Sie rechnen diese Leistung aber mit dem Jugendamt ab. Welche der folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Einrichtung im Streitfalle ihren Leistungsanspruch rechtlich verbindlich durchsetzen kann?